B E I T R A G S O R D N U N G

gültig für die Betreuungsstelle Saarbrücken

 

  1. Höhe der Aufnahmegebühr und des Jahresmitgliedsbeitrages

MitgliedsJahresbeitrag 70,00 €

Der 1. Jahresbeitrag ist in jedem Falle zum Zeitpunkt der Aufnahme als Mitglied in bar zu entrichten.

 

  1. Erstattung von Portoauslagen des Vereins

Wird auf Wunsch des Mitgliedes von der Mieterhilfe e. V. Korrespondenz mit Dritten (Vermieter, Behörden, Makler usw.) geführt, so sind die hierdurch anfallenden Portoauslagen vom Mitglied zu erstatten.

 

  1. Mahnkosten bei Zahlungsverzug

Von Mitgliedern, die sich mit ihren Beitragszahlungen in Verzug befinden, wird je Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € erhoben. Hinzu kommen die bei der Anmahnung anfallenden Portoauslagen sowie eventuelle Kosten einer erforderlichen Anschriftenermittlung.

 

  1. Sonstige Hinweise

Die Mieterhilfe e. V. ist ausschließlich außergerichtlich tätig.

Die Beratung der Mitglieder erfolgt ausschließlich durch spezialis. Anwälte mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet des gesamten Mietrechts.

Der 1. Beitrag ist spätestens vor dem ersten Beratungsgespräch bar zu entrichten.

Erstbeiträge von Mitgliedern, die ihre Mitgliedschaft per Post erklären, sind spätestens vor dem ersten Beratungsgespräch bar zu entrichten.

Das Mitglied kann die Vereinsleistung nur beanspruchen, wenn der jeweilige Jahresbeitrag bezahlt ist.

Saarbrücken, Januar 2020

gez. Kaisling