Kündigung

Ein Mietverhältnis kann sowohl durch den Vermieter als auch durch den Mieter gekündigt werden.

Wichtigster Unterschied ist, dass der Vermieter für seine Kündigung immer einen Kündigungsgrund benötigt, der Mieter nicht.

Die wichtigsten Kündigungsgründe für den Vermieter sind Eigenbedarf, schuldhafte Vertragsverletzung des Mieters sowie Zahlungsverzug.

Für eine so genannte ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses benötigt der Mieter keinen Grund. Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt hier immer – unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses – 3 Monate und zwar spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats (Zugang der Kündigungserklärung beim Vermieter) zum Ablauf des übernächsten Monats.

Wie oben bereits ausgeführt benötigt der Vermieter für seine Kündigung des Mietverhältnisses immer einen Grund, die Kündigungsfrist des Vermieters verlängert sich nach einer Mietdauer von 5 Jahren auf 6 Monate und nach einer Mietdauer von 8 Jahren auf 9 Monate.

Das Mietverhältnis kann sowohl vom Vermieter, als auch vom Mieter außerordentlich fristlos gekündigt werden. Hierzu benötigen jedoch sowohl Mieter als auch Vermieter einen entsprechenden Kündigungsgrund. Die Kündigungsgründe sind im Einzelnen gesetzlich geregelt.

Die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses durch den Mieter und dem Vermieter kann vertraglich ausgeschlossen werden und zwar längstens – bei Wohnraummiete – 4 Jahre ab Mietbeginn.

Da sowohl die gesetzlichen Vorschriften als auch die Rechtsprechung zu den einzelnen Kündigungsgründen äußerst schwierig und umfangreich ist, wenden Sie sich bitte mit ihrem konkreten Problem an die Fachanwälte der Mieterhilfe.

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Bei der erstgenannten Mieterhilfe e. V. handelt es sich nur um einen digitalen Mieterverein, der lediglich Online-Beratungen anbietet und keine physische Präsenz bzw. örtliche Betreuungsstelle in Saarbrücken unterhält.

Bei der Mieterhilfe e. V. Saarbrücken handelt es sich um einen im Vereinsregister des Amtsgerichts Saarbrücken erstmals am 04.10.1982 eingetragenen Verein, der mietrechtliche Beratungen vor Ort seit nunmehr über 40 Jahre anbietet.

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Wir erhalten seit geraumer Zeit zahlreiche Anrufe von Mieter:innen, die sich über fehlende, ungenügende oder unqualifizierte Beratungen bei unseren Mitarbeitern beschweren. Diese Mieter:innen sind jedoch der Mieterhilfe e. V. mit Sitz in Nürnberg beigetreten und nicht der Mieterhilfe e. V. mit Sitz in Saarbrücken. Mit unserer örtlichen Betreuungsstelle in der Dudweilerstr. 39, 66111 Saarbrücken hat dieser Verein nichts zu tun.

Obgleich bereits mehrere Prozesse gegen den Verein in Nürnberg erfolgreich geführt wurden u. a. wegen Wettbewerbsverstößen durch irreführende Werbung, wird der Verein weiter beworben.

Wiederholend wird darauf hingewiesen, dass es in Saarbrücken keine 2 Mieterhilfe-Vereine gibt.

In Saarbrücken werden Sie vor Ort von Fachanwälten für Miet- und Wohnungseigentumsrecht mit über 30-jähriger Erfahrung beraten.

Die Leistungen unseres Vereins entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Darstellung.

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