Ratgeber
In unserem Ratgeber, finden Sie eine umfangreiche Sammlung von wertvollen Tipps, Informationen und praktischen Hinweisen rund um das Mietrecht und das Mieterleben. Dieser Bereich ist darauf ausgelegt, Sie bei den vielfältigen Herausforderungen rund um das Thema Miete zu unterstützen. Ganz gleich ob bei der Wohnungssuche, im Umgang mit Ihrem Vermieter oder bei rechtlichen Fragen zu Ihrem Mietvertrag, wir sind da für Sie und – um Unstimmigkeiten von vornhinein zu verhindern.
Unser Ziel ist es, Ihnen fundiertes Wissen und nützliche Ressourcen an die Hand zu geben, damit Sie gut informiert und sicher Ihre Rechte als Mieter wahrnehmen können. Alle unsere Ratgeber sind leicht verständlich geschrieben und basieren auf den aktuellsten rechtlichen Grundlagen.
Kurztipps
Mietspiegel Saarbrücken
Der Sommer geht - der Schimmel kommt
Beiträge
Schönheitsreparaturen
Ähnlich wie die Betriebskosten ist der Begriff der Schönheitsreparaturen bzw. die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter ein Thema, zu dem eine – gerade in der Vergangenheit – umfangreiche und
Nebenkosten
Nahezu kein anderes mietrechtliches Thema ist so umfangreich, komplex und praxisrelevant wie die so genannten Nebenkosten oder Betriebskosten. Da hierzu eine Fülle von gerichtlichen Entscheidungen existiert, insbesondere auch eine umfangreiche
Mieterhöhungen
Grundsätzlich gilt hier, dass eine Mieterhöhung durch den Vermieter nur nach den gesetzlichen Vorschriften erfolgen kann. Die entsprechenden Regelungen sind in den §§ 557 ff. BGB geregelt. Grundsätzlich ist eine
Mietminderung
Die gesetzlichen Vorschriften sowie die Rechtsprechung zur Mietminderung und Mängel der Mietsache sind äußerst umfangreich. Im Grundsatz gilt, dass der Mieter berechtigt ist, die Miete – und zwar die Bruttomiete
Kündigung
Ein Mietverhältnis kann sowohl durch den Vermieter als auch durch den Mieter gekündigt werden. Wichtigster Unterschied ist, dass der Vermieter für seine Kündigung immer einen Kündigungsgrund benötigt, der Mieter nicht.
Hausordnung
Gerade bei größeren Mehrfamilienhäusern wird seitens des Vermieters regelmäßig eine Hausordnung aufgestellt, die Vorschriften für ein reibungsloses Zusammenleben der Mieter enthält. Sie dient grundsätzlich der Wahrung des Hausfriedens unter mehreren
Kautionsrückforderung
Die Bereitstellung einer Kaution, auch Mietsicherheit genannt, durch den Mieter an den Vermieter kann mietvertraglich vereinbart werden. Sie dient als Sicherheit für eventuelle Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus